Ausschreibung Staatsstipendium für Komposition 2025

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt bis zu 20 Staatsstipendien für musikalische Komposition aus. Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen arrivierter Komponist:innen dar. Die Einreichfrist ist der 15. September 2024.

Zielgruppe und Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die mit der Musiktradition und der zeitgenössischen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder über Jahre hinweg kontinuierlich hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Zeitpunkt der Antragstellung und während des gesamten Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Ausgeschlossen sind Personen, die bereits ein Staatstipendium für Komposition 2023 oder 2024 erhalten haben.
  • Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, Projekte mit vorrangiger Beteiligung von Personen aus dem Amateur:innenbereich, Vorhaben im Rahmen von Ausbildungen sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen oder pädagogischer Ausrichtung.

 Stipendienanzahl und Laufzeit

  • Vergabe von bis zu 20 Staatsstipendien
  • Stipendiendauer: jeweils 12 Monate, von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Stipendienhöhe

  • insgesamt EUR 18.000,00 (monatlich EUR 1.500,00 für 12 Monate)
  • Alleinerziehende: Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht zu,

    – wenn Sie Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten oder

    – wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Antragsteller:innen, auf die beides zutrifft, erhalten, falls Ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 400 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einreichfrist

Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 15. September 2024. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

Antragstellung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und mittels Online-Antrag einzureichen. Folgende Beilagen sind dem Online-Antrag als Einzeldokumente beizufügen:

  1. Aktuelle Meldebestätigung
  2. Exposé der Arbeitsvorhaben für den Stipendienzeitraum (im Excel-Formular)
  3. Ausführliche Angaben zu den geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums (maximal 2 A4-Seiten)
  4. Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeiten einschließlich digitaler Arbeitsproben (per Online-Link)
  5. Angabe zu erhaltenen Förderungen der letzten fünf Jahre sowie zu beantragten Förderungen für den Stipendienzeitraum
  6. Ggf. Abschlusszeugnisse einer künstlerischen Ausbildung
  7. Ggf. Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe bei Beantragung eines erhöhten Alleinerzieher:innenstipendiums

Die Größe der angehängten Dateien darf 18 MB nicht überschreiten. Es können nur Dateien in den Formaten PDF oder XLSX hochgeladen werden.

Vergabe

Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury im Rahmen einer Auswahlsitzung, voraussichtlich im Oktober 2024. Formal nicht entsprechende Anträge, wie etwa nicht fristgerecht eingebrachte Anträge oder unvollständige Anträge, können nicht berücksichtigt werden. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Zuge der schriftlichen Information keine Begründung der Juryvorschläge erfolgt.

Nachweise

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgten Tätigkeiten vorzulegen.

Rückfragen
Mag. Jan PILNY
Tel.: +43 1 716 06 – 851025
E-Mail: jan.pilny@bmkoes.gv.at