Ausschreibung: Staatsstipendien für Komposition 2021

Das BUNDESMINISTERIUM FÜR KUNST, KULTUR, ÖFFENTLICHEN DIENST UND SPORT schreibt für das Kalenderjahr 2021 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese werden auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder kontinuierlich hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Die Laufzeit jedes der mit EUR 1.300,00 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ab sofort bis spätestens 15. September 2020 an folgende Adresse zu richten:

z. Hd. Mag. Martin Seiwald, MAS
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung IV/A/2,
Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden nicht berücksichtigt. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Staatsstipendium für Komposition 2021″ zu versehen. Alternativ ist auch eine Einreichung per E-Mail an martin.seiwald@bmkoes.gv.at sowie die Unterzeichnung des Antragsformulars mit Bürgerkarte oder Handysignatur möglich.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten:

  1. Ausgefülltes Förderantragsformular mit Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN, BIC), Kontowortlaut (=Kontoinhaber/Kontoinhaberin)
  2. Kopie des Meldezettels
  3. Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie eine aktuelle Werkliste
  4. Kurze Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation
  5. Die Beschreibung der kompositorischen Vorhaben (inkl. Titel, Besetzung, Uraufführungsdatum, ggf. Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter etc.), die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen, sind in einer gesonderten Beilage kurz und übersichtlich darzustellen.
  6. Arbeitsproben: Partituren, CDs (jeweils maximal zwei) oder Links zu im Internet veröffentlichtem Material. Es wird empfohlen nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann. Links können gerne auch per E-Mail übermittelt werden.
  7. Eigenhändige Unterschrift am Förderantragsformular, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.

Die Stipendiat*innen werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer*innen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.

Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden spätestens drei Monate nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – im selben Jahr keine weiteren Förderungen an Stipendiat*innen ausgesprochen werden können. Personen, die in den letzten drei Jahren (2018-2020) ein Staatsstipendium für Komposition erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Alleinerzieher*innen erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfen und das ausgefüllte Alleinerziehenden-Formular vorzulegen.

Förderungsantrag (PDF)

Link:
Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport