An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Klavier, gelangt voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/24 eine Universitätsprofessur für Klaviergemäß § 98 Universitätsgesetz zur Besetzung.
Die Kunstuniversität Graz (KUG) mit rund 2.300 Studierenden an den Standorten Graz und Oberschützen ist eine internationale Universität mit breitgefächertem Studienangebot in Musik und darstellender Kunst. Im Herzen Europas gelegen, knüpfen wir an das kulturelle Erbe unserer Region an und loten gleichzeitig aktuelle Positionierungen in den zeitgenössischen Künsten aus. Wir setzen uns mit den internationalen Entwicklungen in den Künsten, der Pädagogik und der Forschung auseinander und fragen nach der Bedeutung von Kunst und Kultur in der Gesellschaft. Lehrende und Studierende arbeiten partnerschaftlich im gemeinsamen Erkenntnisprozess. Das Potential von Gender, Diversität und Nachhaltigkeit sehen wir als Chance in der Transformation des Kunst- und Kulturbetriebs und für die Weiterentwicklung unserer Institution.
Aufgabenbereiche
- Lehre insbesondere im zentralen künstlerischen Fach Klavier
- verantwortliche Vertretung und Förderung des Fachs in seiner Gesamtheit, insbesondere in der Entwicklung und Erschließung der Künste
- aktive Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur und am künstlerischen und wissenschaftlichen Leben der Universität sowie Mitgestaltung der Kunstuniversität Graz in der akademischen Selbstverwaltung
- Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben
Anstellungserfordernisse
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
- herausragende Persönlichkeit mit höchster künstlerischer Qualifikation für das zu besetzende Fach
- hervorragende pädagogische und didaktische Eignung
- international herausragende künstlerische Laufbahn
- umfangreiche künstlerische Erfahrungen in der Zeitgenössischen Musik
- Fähigkeiten und/oder Erfahrungen im Umgang mit Gender und Diversität
- Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache mit dem Ziel vorausgesetzt, innerhalb eines festzulegenden Zeitraums mindestens das Niveau B2 zu erreichen.
Voraussetzung für eine Aufnahme als Mitarbeiter*in an der Kunstuniversität Graz ist der Nachweis eines gültigen Impfstatus gegen COVID-19 im Sinne des COVID-19 Impfpflichtgesetzes, soweit keine im genannten Gesetz definierte Ausnahme vorliegt. Sollte dieser Nachweis am Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses nicht erbracht werden können, kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. § 25 Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt, Beschäftigungsausmaß von 75 % einer Vollbeschäftigung
Entlohnung: kollektivvertragliches monatliches Mindestentgelt derzeit € 4.078,28 brutto (14 x jährlich); ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Berufungsverhandlungen gemacht werden.
Die Universität freut sich auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Unterlagen zum Nachweis der oben angeführten Anstellungserfordernisse.
Ende der Bewerbungsfrist: 31.03.2022
Bewerbungen sind elektronisch unter der Geschäftszahl 90/21 an bewerbung-UProf@kug.ac.at zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
++++