Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2019 ein mit insgesamt 10.500 Euro (875 Euro monatlich) dotiertes Musik-Stipendium. Antragsberechtigt sind Personen, die über die entsprechende fachliche Qualifikation (Komponisten/-innen bzw. ausübende Musiker/-innen etc.) verfügen. Durch die Vergabe des Stipendiums soll Komponisten/-innen, ausübenden Musiker/-innen etc. die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Bewerbungen werden bis 30. Juli 2018 entgegengenommen.
Das Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner/innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Darüber hinaus ist nach § 2 Abs. 1 lit. b) unter anderem der Bereich Musik zu fördern.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN:
1. Förderungsgegenstand:
Personen, die über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen (Komponisten/-innen, ausübende Musiker/-innen etc.) soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Nach Ablauf der Stipendienlaufzeit wird – sofern eine Gelegenheit besteht – eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses des/der Stipendiaten/-in angestrebt.
Daher vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 ein mit € 10.500,- dotiertes Stipendium (€ 875,-/Monat).
Förderungswürdig sind
- Vorhaben aus allen Bereichen der Musik (Kompositions-, Interpretations- oder andere Vorhaben)
2. Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation (Komponisten/-innen, ausübende Musiker/-innen etc.) nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
3. Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen
- Antragstellung mittels Bewerbungsformular (vollständig ausgefüllt und unterfertigt) inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist:
Anlagen:
-Lebenslauf und künstlerischer Werdegang (max. 1 DIN-A4-Seite)
-Arbeitsproben/Dokumentation der bisherigen Arbeiten (Partituren im pdf-Format,Mitschnitte/Einspielungen/Proben, die über Links wie z. B. Homepage, YouTube oder vimeo etc.) abrufbar sind
-gegebenenfalls Fachreferenzen bzw. Rezensionen
-Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1000 Zeichen)
-Erklärung in welcher Ausarbeitungsphase sich das Projekt befindet (max. 300 Zeichen)
-gegebenenfalls Uraufführungsdatum, Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles, Veranstalter etc. - Auf die Gewährung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
- Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
- Sollte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des Stipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
4. Datenschutz und Veröffentlichung:
- Der/Die Stipendiat/- in hat der Veröffentlichung der Daten gemäß § 19 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001 im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten zuzustimmen.
- Der/Die Stipendiengeber/-in ist gemäß § 8 Abs. 3 Z 4 und 5 Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, idgF, ermächtigt, alle im Bewerbungsformular
enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, die den/die Bewerber/-in bzw. den/die Stipendiaten/-in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten. - Der/Die Förderungsgeber/-in ist gemäß § 8 Abs. 3 Z 4 DSG 2000 befugt, im Rahmen der Stipendiumsabwicklung die ermittelten Daten an die Transparenzdatenban im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, idgF, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Stipendiums erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen.
5. Entscheidung:
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet der/die Kulturreferent/-in des Landes Kärnten auf Basis der Vorschläge einer unabhängigen Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Fachbeirates für Musik des Kärntner Kulturgremiums (§ 8 Abs. 1 lit. c) des K-KFördG 2001). Abhängig von den jeweiligen Einreichungen können weitere Fachexperten beigezogen werden.
Unvereinbarkeit:
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kärntner Kulturgremiums sowie allfällig beigezogene Fachexperten, die der Jury angehören, können für dieses Stipendium nicht vorgeschlagen werden.
6. Verwendungs- u. Leistungsnachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger/-in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und
einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht inkl. Links bzw. allfälliger Belegexemplare CD, DVD etc.) an den/die Förderungsgeber/in zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.
Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.
7. Erwähnung und Logoplatzierung
Der/Die Stipendiat/-in hat das Logo „Land Kärnten Kultur“ inkl. Hinweis, dass das Projekt vom Land Kärnten gefördert wurde, auf allen in Zusammenhang mit dem
Stipendium entstandenen Projektunterlagen zu verwenden. Siehe dazu: http://www.kulturchannel.at/foerderungen/kulturlogo/
8. Einreichtermin und -stelle:
Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, bis 30. Juli 2018 das ausgefüllte und unterfertigte Bewerbungsformular inkl. Anlagen digital an
abt6.kulturstipendien@ktn.gv.at (max. 15 MB pro Mail) zu übermitteln. Bitte verwenden Sie keine Filehosting-Dienste.
Link:
Land Kärnten / Kultur