„Elektronik-Land 2025“, der Preis des Landes Salzburg für elektronische Musik, ist eine österreichweit einzigartige Auszeichnung für elektronische Musik und umfasst Preise in der Gesamthöhe von € 10.000,-.
Die Ausschreibung setzt sich zum Ziel, Komponist:innen und Produzent:innen mit neuartigen Zugängen zu elektronischer Musik zu fördern. Gesucht werden sowohl rein musikalische Arbeiten wie auch interdisziplinäre Projekte. Damit sind Kollaborationen von Komponist:innen elektronischer Musik mit Videokünstler:innen, digital artists, etc. ebenfalls eingeladen, ihre Arbeiten einzureichen. Zentrales Kriterium für die Vergabe der Preise ist konzeptionelle und formale Innovation, eigenständiges Sound- und Videodesign sowie eine professionelle technische Umsetzung.
Der Preis wird vom Land Salzburg in Zusammenarbeit mit der ARGEkultur ausgerichtet. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die Vorstellung der Preisträger:innen findet im Rahmen einer Veranstaltung am 24. Oktober 2025 in der ARGEkultur statt – verbunden mit der Möglichkeit, das musikalisch-interdisziplinäre Schaffen zu präsentieren.
Bewerbungsrichtlinien
Einreichberechtigt sind Personen, die einem der folgenden Kriterien entsprechen (bei künstlerischen Teams muss mindestens eine Person eines dieser Kriterien erfüllen):
- Künstler:innen, die in Salzburg geboren wurden oder
- seit drei Jahren in Salzburg wohnhaft sind (Hauptwohnsitz) oder
- in Salzburg studieren (an einer Universität oder Fachhochschule) oder
- ihren Arbeitsschwerpunt oder künstlerischen Schwerpunkt kontinuierlich in Salzburg haben.
Mit entsprechendem Nachweis (Meldezettel, Studiennachweis, Geburtsurkunde etc.), ausgenommen sind Projekte im Rahmen der Ausbildung.
Inhaltliche Vorgaben
- Elektronische Musik und deren digitale (audiovisuelle etc.) Präsentation
- Keine Covertitel
- Sampling ist unter Angabe der Quellen möglich
- Einsatz von Computertechnologien als wichtigstes kompositorisches Hilfsmittel
- Die eingereichten Arbeiten müssen nicht nur analog oder hybrid, sondern auch rein digital präsentierbar sein.
- Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht vor dem 1. Jänner 2024 veröffentlicht worden sein.
- Bis zu drei Arbeiten (oder Ausschnitte davon)
- Einreichungen in den gängigen Dateiformaten.
Der Einreichung sind folgende Informationen beizulegen
- Kurzbiografien
- Künstlerischer Werdegang aller Beteiligten
- Beschreibung der Arbeit/en (inhaltliche Konzeption, Angaben zur Produktionsweise etc.).
Einreichungen sind nur mit ausgefülltem und unterschriebenem Einreichungsbogen gültig – zu finden unter www.salzburg.gv.at/kultur-ausschreibungen
Die Bewerber:innen erklären sich bereit, dass ihre Arbeiten unentgeltlich veröffentlich werden dürfen.
Einreichschluss: 2. Mai 2025 (Eingang im Amt)
Die Einreichunterlagen sind unter dem Betreff „Elektronik-Land 2025“ per Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at zu senden. Bei der Übermittlung von größeren Datenmengen verwenden Sie bitte online-Plattformen wie z.B. WeTransfer oä.
Für weitere Auskünfte
Land Salzburg, Referat Kunst und Kultur
Matthias Ais
Tel. 0662 8042-2086
E-Mail: matthias.ais@salzburg.gv.at