Der Komponist, Dirigent, Pianist und Tonmeister, Prof. Dr. Nikolaus Fheodoroff (*15. September 1931; † 27. August 2011) hat das Musikleben in Kärnten über mehrere Jahrzehnte wesentlich geprägt. In Anerkennung dieser Verdienste hat das Land Kärnten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Familie Fheodoroff 2013 den Internationalen Nikolaus Fheodoroff-Kompositionspreis ins Leben gerufen. Die Vergabe dieses Preises erfolgt seither im Zwei-Jahres-Rhythmus über eine öffentliche Ausschreibung in unterschiedlichen Kategorien.
„Musik trägt zur geistig-seelischen Entwicklung des Menschen bei.“
Das kompositorische Schaffen von Nikolaus Fheodoroff hatte für ihn stets eine ganzheitliche, philosophische Bedeutung in einem humanistischen Kontext: Musik soll den Hörer unmittelbar berühren und zum Reflektieren anhalten.
Sein besonderes Interesse galt neuen Ausdrucksformen, die diesem Ansatz gerecht werden. Mit dem Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preis sollen Komponist:innen ermutigt werden, diesen Anspruch aufzugreifen und in eine zeitgemäße Musiksprache umzusetzen.
Das Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner:innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Darüber hinaus sind nach § 2 Abs. 1 lit. b) und lit. l) unter anderem der Bereich Musik sowie die interkulturelle Zusammenarbeit zu fördern.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN:
1. Förderungsgegenstand:
Ziel der Vergabe des Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preises ist es, einerseits Komponist:innen zu fördern und andererseits die Akzeptanz für zeitgenössische Musik in der Bevölkerung zu stärken.
In Würdigung des im Jahr 2011 verstorbenen Kärntner Komponisten schreibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. a) und lit. b) des K-KFördG, LGBl. Nr. 45/2002 idgF, in der
Kategorie: INSTRUMENTAL / ORCHESTER mit Solisten-Quartett
Maximalbesetzung: 2222-4230-Pk+2, Harfe, Klavier/Celesta (1 Spieler) und Streicher 9,7,6,5,4
Solisten-Quartett: Violine, Flöten (1 Spieler:in), Klarinetten (1 Spieler:in), Violoncello
Dauer: 15-20 Minuten
den 7. Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preis aus.
Erwartet wird eine Komposition in neuer Tonsprache, mit dem Ziel das Repertoire mit zeitgenössischen Beiträgen zu erweitern. Das für diesen Wettbewerb eingereichte Werk darf daher in keiner Form vorher veröffentlicht worden sein.
Der Preis ist mit 15.000,- Euro dotiert. Die Verleihung des Preises wird im Jahr 2025 erfolgen. Eine Uraufführung des prämiierten Werkes ist im Rahmen der KSO-Abo-Konzerte 2024/2025 geplant (Aufführungsort: Konzerthaus Klagenfurt, großer Saal).
Nähere Details siehe
Kärntner Sinfonieorchester /KSO
Konzerthaus Klagenfurt
2. Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Komponist:innen jeder Nation und jeden Alters.
3. Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen:
- Antragstellung mittels ONLINE-Formular https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU5
inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist:
Anlagen:
Bitte beachten Sie, dass Uploads ausschließlich im pdf-Format möglich sind.
- ein Werk (Uraufführung) inkl. Werkkommentar im pdf-Format, mit dem sich der/die Komponist:in in der ausgeschriebenen Kategorie um den Preis bewerben möchte (Upload max. 2048 KB); größere Dateien können per E-Mail an abt14.post@ktn.gv.at (PDF-Dokument, max. 15 MB pro Mai) übermittelt werden. Bitte verwenden Sie keine Filehosting-Dienste.
- Lebenslauf und künstlerischer Werdegang im pdf-Format (Upload max. 2048 KB);
- Weitere Anlagen im pdf-Format möglich (pro Upload max. 2048 KB).
Einreichung anonym:
Auf der eingereichten Partitur und dem begleitenden Werkkommentar darf der/die Urheber:in nicht erkennbar sein.
- Pro Bewerbung darf nur ein Werk eingereicht werden.
- Einreichungen, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, nehmen am Wettbewerb nicht teil.
- Sofern in Zusammenhang mit dem eingereichten Werk Texte verwendet werden oder als Grundlage dienen, garantiert der/die Bewerber:in hinsichtlich dieser Texte über die erforderlichen uneingeschränkten Werknutzungsrechte des jeweiligen Urhebers zu verfügen und verpflichtet er/sie sich, diesbezüglich das Land Kärnten schad- und klaglos zu halten.
- Für die allfällige Versteuerung des zuerkannten Preisgeldes hat der/die Preisträger:in selbst Sorge zu tragen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
- Eine unabhängige Jury benennt in der Regel eine Person als Preisträger:in. In Ausnahmefällen kann der Preis auch an zwei oder mehrere Personen anteilig vergeben werden, sofern dies aufgrund der Höhe des Preisgeldes in der ausgeschriebenen Kategorie fachlich vertretbar ist.
- Die Uraufführung/en des/der mit dem Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preis ausgezeichneten Werkes/e hat in Kärnten zu erfolgen.
- Die Vergabe des Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preises kann auf einstimmigen Beschluss der Jury entfallen.
- Wird in der ausgeschriebenen Kategorie kein/e Preisträger:in nominiert, ist das Preisgeld für die Vergabe des darauffolgenden Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preises zuzuschlagen.
- Für die Abwicklung der Uraufführung/en hat das Land Kärnten, Abteilung 14 – Kunst und Kultur mit Unterstützung des jeweiligen Kooperationspartners Sorge zu tragen. Als Kooperationspartner kommen Leiter von Ensembles, Chören sowie Veranstalter etc. in Frage. Der jeweilige Kooperationspartner hat das Recht mit einer Stimme an der Nominierung des/der Kompositionspreisträgers/Kompositionspreisträger:in teilzunehmen bzw. eine fachlich qualifizierte Person in die Jury zu entsenden.
- Der/Die jeweilige Kooperationspartner:in wird von der Jury nominiert.
- Das Land Kärnten beteiligt sich in Absprache mit dem/der jeweiligen Kooperationspartner:in mit einem Betrag von maximal 16.000,- Euro an den finanziellen Aufwendungen der Uraufführung/en des prämiierten Werkes/der prämiierten Werke.
- Auf die Gewährung des Preises besteht kein Rechtsanspruch.
4. Datenschutz und Veröffentlichung:
- Der/Die Bewerber:in hat der Veröffentlichung der Daten gemäß § 19 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001 im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten zuzustimmen.
- Der Förderungsgeber ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermächtigt, alle im Bewerbungsformular enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, den/die Bewerber:in bzw. den/die Preisträger:in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten.
- Der Förderungsgeber ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f DSGVO befugt, im Rahmen der Abwicklung des Bewerbs die ermittelten Daten an die Transparenzdatenbank im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99, idgF, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Preises erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen.
- Der/Die Bewerber:in hat das Recht, seine/ihre Zustimmungserklärung zu jeder Zeit schriftlich durch Mitteilung an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, zu widerrufen.
- Weitere Informationen aus Anlass der Erhebung personenbezogener Daten siehe https://portal.ktn.gv.at/Forms/DSGVO/KU5
5. Entscheidung:
Über die Zuerkennung des/der Preise entscheidet der/die Kulturreferent:in des Landes Kärnten auf Basis der Vorschläge einer unabhängigen Jury bestehend aus: Univ.-Prof. Mag. Thomas Fheodoroff, Em. Univ.-Prof. Mag. Gerd Kühr, Prof. Bruno Strobl, Univ.-Prof. Dr. Hakan Ulus, Mag.a Dr.in Manuela Kerer PhD und eine/ein Vertreter:in des Kärntner Sinfonieorchesters (KSO). Abhängig von den jeweiligen Einreichungen können weitere Fachexperten:innen beigezogen werden.
Unvereinbarkeit:
Jurymitglieder sowie allfällig beigezogene Personen, die an der Jurysitzung teilnehmen, können für diesen Preis nicht vorgeschlagen werden.
6 Einreichtermin und -stelle:
Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular bis spätestens 30. April 2024 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, zu bewerben. Online-Formular siehe: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU5