Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Musik, Literatur, bildende Kunst und Film vergibt das Land Salzburg über Vorschlag unabhängiger Jurien jeweils ein Jahresstipendium in Höhe von ? 10.000,–. Durch die Vergabe des Jahresstipendiums soll sich dessen Empfänger/in ein Jahr lang verstärkt seiner/ihrer künstlerischen Arbeit bzw. Weiterbildung widmen können.
– Es können Künstlerinnen und Künstler einreichen, die in Salzburg geboren sind und hier wohnen oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt haben, sowie Künstlerinnen und Künstler, die seit fünf Jahren ihren festen Wohnsitz in Salzburg haben.
– Einreichungsschluss: 2. Mai 2011 (Poststempel)
– Nach Abschluss des Stipendiumjahres muss ein schriftlicher Bericht mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeit vorgelegt werden.
– Einreichungen nur mit ausgefülltem und unterschriebenem Einreichungsbogen!
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12
Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht
Franziskanergasse 5a, 5020 Salzburg
www.salzburg.gv.at/kultur
Allgemeine Einreichungsrichtlinien
– Einreichungen nur mit vollständig ausgefülltem Einreichungsbogen
– keine Ausnahme bei den Einreichfristen (Poststempel)
– keine Einreichungen per E-Mail
– keine schweren Einreichungsunterlagen (Ausnahmen in den besonderen Einreichungsrichtlinien)
– Einreichung verschiedener Projekte zu einer Ausschreibung jeweils einzeln
– Angabe des Einreichtitels (Preis …) bereits auf dem Kuvert
– Einreichungsunterlagen werden nicht retourniert (Ausnahmen in den besonderen Einreichungsrichtlinien)
– Unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt
– Das Land übernimmt keine Haftung
– Einreichungsadresse
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12:
Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht
Postfach 527, A-5010 Salzburg.
Einreichungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, können bis zum Einreichungsschluss beim Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht, Salzburg, Franziskanergasse 5a (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr) abgegeben werden.