Ausschreibung “Chorförderung 2025” – Land Salzburg

Mit der Chorförderung will das Land Salzburg Konzert-Projekte von Salzburger Chören mit besonderer künstlerischer Qualität und besonderer Nachhaltigkeit für die Salzburger Chorszene fördern. Insbesondere sollen Chöre unterstützt werden, die Mut zu Neuem haben und an ihrer Qualitätssteigerung arbeiten. Der Fördertopf ist mit 20.000 Euro dotiert. Einreichfrist: 27. Februar 2025.

Förderkriterien

  • Chöre mit Sitz im Bundesland Salzburg.
  • Keine Berufschöre; die Chormitglieder dürfen am Projekt nichts verdienen.
  • Der ansuchende Chor muss federführend sowie wirtschaftlich und organisatorisch für das Projekt hauptverantwortlich sein.
  • Die Aufführung hat in Salzburg zu erfolgen.
  • Die finanzielle Notwendigkeit einer Förderung ist Voraussetzung: das Projekt ist ohne finanzielle Unterstützung in dieser Form nicht realisierbar, aus dem laufenden Chorbudget nicht finanzierbar.
  • Es können nur projektbezogene Kosten gefördert werden: nur anteilige Kosten für Chorleitung, künstlerische Leitung, Komposition, Solist/innen, Instrumentalist/innen und mit dem Projekt verbundener spezieller Sachaufwand wie Werbung, AKM etc., nicht aber Catering und Geschenke.
  • Nicht gefördert werden: Chorreisen oder Tourneen, Gastveranstaltungen, Workshops oder Seminare, Benefizveranstaltungen und Jubiläen.
  • Es darf sich um keine reinen Schul- oder Universitätsprojekte handeln, sondern muss über die Schul- bzw. Unterrichtsstruktur hinausgehen (also außerhalb des Unterrichts), es muss öffentliche Aufführungen geben.

Inhaltliche Schwerpunkte, die alternativ vorliegen müssen

  • Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität und professioneller Umsetzung
  • zeitgenössisches Chorschaffen (alle musikalischen Genres)
  • Projektentwicklung in Zusammenarbeit mit Komponist/innen
  • neue innovative und ideenreiche Ansätze und Formate
  • Jugendarbeit und Nachwuchsförderung, Produktionen mit und von jungen Leuten
  • Erreichen von neuen Publikumsschichten, Stärkung der Teilhabe am kulturellen Geschehen

Einreichunterlagen

  • Förderansuchen Kunst und Kultur
    240304V2 w7849b Förderansuchen-O.pdf
  • Einnahmen- und Ausgaben-Kalkulation
    siehe Vorlage anbei
  • Chorbiographie
  • Projektbeschreibung
  • Zeit- oder Umsetzungsplan

Verwendung der Vorlagen. Berücksichtigt werden können nur Projekte mit vollständigen Einreichunterlagen.

Einreichfrist: 27. Februar 2025

Einreichungen sind unter dem Betreff „Chorförderung 2025“ per E-Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at zu senden.

Nähere Auskünfte
Dr. Daniela Weger
Tel: +43 662 8042-2729
E-Mail: daniela.weger@salzburg.gv.at