Ausschreibung “Chorförderung 2024” – Land Salzburg

Mit der Ausschreibung „Chorförderung 2024“ fördert das Land Salzburg Chöre mit besonderer künstlerischer Qualität und besonderer Nachhaltigkeit für die Salzburger Chorszene. Insbesondere sollen Chöre unterstützt werden, die Mut zu Neuem haben und an Qualitätssteigerung arbeiten. Eine unabhängige Jury entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten. Der Fördertopf ist mit 20.000 € dotiert, Bewerbungen können bis 11. Dezember 2023 eingereicht werden.


Bewerbungsrichtlinien (Allgemeine Förderkriterien)

  • Chöre mit Sitz im Bundesland Salzburg.
  • Keine Berufschöre; die Chormitglieder dürfen am Projekt nichts verdienen.
  • Der ansuchende Chor muss federführend sowie wirtschaftlich und organisatorisch für das Projekt hauptverantwortlich sein.
  • Die Aufführung hat in Salzburg zu erfolgen.
  • Die finanzielle Notwendigkeit einer Förderung ist Voraussetzung (Förderwürdigkeit besteht, wenn das Projekt ohne finanzielle Unterstützung in dieser Form nicht realisierbar ist: Projekte, die aus dem laufenden Budget eines Chores nicht durchgeführt werden können).
  • Es können nur projektbezogene Kosten gefördert werden. Das heißt, nur anteilige Kosten für Chorleitung, künstlerische Leitung, Komposition, Solist:innen, Instrumentalist:innen und mit dem Projekt verbundener spezieller Sachaufwand wie Werbung, AKM etc. sind förderbar (siehe Kalkulationsvorlage anbei).
  • Nicht gefördert werden: Chorreisen oder Tourneen, Gastveranstaltungen, Workshops oder Seminare, Benefizveranstaltungen und Jubiläen.
  • Es darf sich um keine reinen Schulprojekte handeln, sondern um Projekte, die über die Schulstrukturen hinausgehen (also außerhalb des Unterrichts) und es muss öffentliche Aufführungen geben.

Inhaltliche Schwerpunkte, die alternativ vorliegen müssen

  • Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität und professioneller Umsetzung
  • zeitgenössisches Chorschaffen (alle musikalischen Genres)
  • Projektentwicklung in Zusammenarbeit mit Komponist:innen
  • neue innovative und ideenreiche Ansätze und Formate
  • Jugendarbeit und Nachwuchsförderung, Produktionen mit und von jungen Leuten
  • Erreichen von neuen Publikumsschichten, Teilhabe am kulturellen Geschehen stärken

Einreichunterlagen

  • Chorbiographie
  • Projektbeschreibung
  • Zeit- oder Umsetzungsplan
  • Allgemeines Förderansuchen (siehe anbei)
  • Einnahmen- und Ausgaben-Kalkulation siehe Vorlage

Berücksichtigt werden können nur Projekte mit vollständigen Einreichunterlagen.


Einreichschluss: 11.12.2023
Einreichungen sind unter dem Betreff „Chorförderung 2024“ per E-Mail an kultur-wissenschaft@salzburg.gv.at zu senden.

Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Zusage.

Nach Abschluss der Produktion muss ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung erbracht werden. Alle Informationen dazu erhalten Sie mit der Förderzusage.

Nähere Auskünfte
Dr. Daniela Weger
Tel: +43 662 8042-2729
E-Mail: daniela.weger@salzburg.gv.at

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Link

Ausschreibung Chorförderung 2024 – Land Salzburg (PDF)