Ausschreibung: Austrian Music Export „FOCUS MARKETING 2021“

Heimische Musikschaffende (in allen Genres) sowie Labels, Verlage, Managements, Agenturen und andere Branchenteilnehmerinnen und -teilnehmer sind eingeladen, sich für eine Projektförderung im Rahmen des Austrian Music Export „Focus Marketing“ Programms zu bewerben. Die Einreichfrist ist der 10. Mai 2021.

Die „FOCUS MARKETING“ Projektförderung ist ein neues Pilotprojekt von Austrian Music Export, das eine professionelle internationale Präsentation heimischer Musik in einem Umfeld ermöglichen soll, das aktuell durch Veranstaltungsabsagen, Arbeits- und Reisebeschränkungen sowie die Absage von Musikmessen, Showcase-Festivals und vergleichbaren Plattformen geprägt ist.

Unterstützt wird die internationale Vermarktung von öst. Künstlerinnen und Künstlern und ihren künstlerischen Projekten, wie beispielsweise Veröffentlichungen, Tourneen oder internationalen Kollaborationen. Ein Fokus wird dabei auf innovative Ansätze zur Vermittlung heimischen Repertoires an ein internationales Publikum gelegt werden.

Inhalt und Höhe der Vermarktungsförderung:

Voraussetzung für eine Projektförderung ist die professionelle, eigenständige und innovative Umsetzung einer internationalen Marketing- bzw. Kommunikationskampagne für eine öst. Künstlerin/einen öst. Künstler, ein Ensemble oder einen Act. Das kreative Vorhaben, die geplanten Schritte sowie die beteiligten Partner zur Umsetzung der internationalen Vermarktung müssen in der Projektbeschreibung nachvollziehbar und eindeutig dargestellt werden. Der Zeitraum für die Umsetzung des Projekts ist mit 2021 begrenzt.
Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des eingereichten Projekts/Vorhabens, die Verwertungsmöglichkeiten im Ausland sowie die Kreativität, Innovation und Professionalität in der Umsetzung. Weitere Kriterien sind beispielsweise der Einsatz und die innovative Nutzung neuer Technologien, die Vernetzung mit anderen Bereichen des öst. Kreativschaffens oder der Einbezug von Künstlerinnen und Künstlern aus verschiedenen Genrebereichen.

Eingegangene Anträge werden auf ihre formale Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, korrekt Anträge werden einer Fachjury zur Beurteilung vorgelegt. Die Jury beurteilt die Einreichung in Hinblick auf ihre kreative Qualität, ihren zu erwartenden kulturellen und wirtschaftliche Effekt sowie auf ihren Innovationsgehalt. Bei der Fördervergabe sollen die unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen und Arbeitsweisen in den verschiedenen Unternehmensformen und verschiedenen Genrebereichen berücksichtigt werden.

Die maximale Fördersumme pro Vorhaben/Projekt beträgt EUR 5.000,-. Im Rahmen des Pilotcalls stehen Mittel i.H.v. EUR 50.000,- zur Verfügung, wobei es bedingt durch die unterschiedlichen internen Kriterien der Fördergeber von Austrian Music Export eine geteilte Mittelwidmung für Musikschaffende und Firmen gibt.

Ablauf der Einreichung:

1. Digitale Einreichung (siehe Unterlagen) bis spätestens 10. Mai 2021 per E-Mail an: office@musicexport.at, Betreff: “AME Focus Marketing 2021“
2. Überprüfung der Kriterien und Unterlagen seitens Austrian Music Export.
3. Austrian Music Export informiert alle Antragstellerinnen und Antragsteller über Zu- bzw. Absage.

Einreichunterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Einreichungformular mit u.a. folgenden Projektangaben:
    • Beschreibung des Vorhabens und der geplanten internationalen Marketingmaßnahmen
    • Darstellung der internationalen Struktur für die betreffenden Länder (Booking Agentur, Label, Vertrieb, Verlag etc.)
    • Information zu aktuellen oder geplanten Veröffentlichungen, Projekten, Videos und Link zu Tonmaterial (Soundcloud, Dropbox etc.) und Video (Musikvideo, Livemitschnitt, EPK)
    • Biografie der ansuchenden Musikerin/des ansuchenden Musikers und seines/seiner Acts/Ensembles (kurze Darstellung musikalischer Werdegang) bzw. Beschreibung des einreichenden Unternehmens und Projektteams.
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Kalkulationsformular
  • Nachweis ständiger Wohnsitz (Meldezettel Hauptwohnsitz) bzw. Firmensitz/Niederlassung im Inland (Gewerbeschein/Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug)

Förderbare Kosten:

  • Gefördert werden Kosten im Bereich der Vermittlung, des Marketings und der Kommunikation sowie allgemeine Projektkosten (wie Personalkosten und zugekaufte Leistungen, Sach- und Materialkosten etc.).
  • Förderbar sind Kosten wie z.B. Agenturkosten, Kosten für Radiopromotion, Social Media Präsenz, Platzierungen auf Streaming-Plattformen, Pressearbeit, Website (inkl. etwaige Kosten für Übersetzungen), Medienkooperationen etc.
  • Weiters können Kosten für die Herstellung von kreativen Inhalten für internationale Vermarktung wie etwa Grafik/Design, Videos (Musikvideos, Live-Videos, Videoportraits, EPKs), Fotos etc. gefördert werden.
  • Förderbar sind nur Kosten in direktem Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt. Kosten für den laufenden Betrieb (Strom, Miete etc.) sind nicht förderbar. Interne Personalkosten sind bis zu maximal 50% der eingereichten Projektkosten förderbar, wenn sie eindeutig dem eingereichten Projekt und über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehenden Tätigkeiten zuordenbar sind und nachgewiesen werden.
  • Beiträge werden ausschließlich für die Marketingkosten zur internationalen Bewerbung von österreichischen Musikerinnen und Musikern (Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt in Österreich) bzw. deren Projekten zur Verfügung gestellt.
  • Die maximale Fördersumme pro Vorhaben/Projekt beträgt EUR 5.000,-.

Subsidiarität und Ausschließungsgründe:

  • Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein gegen Vorlage von Belegen in zumindest der Höhe der Vermarktungsförderung.
  • Die eingereichten Vorhaben müssen ohne die Gewährung dieser Förderung undurchführbar oder nur in unzureichendem Umfang durchführbar sein.
  • Eingereichte Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, welche gegen die österreichische Verfassung, geltendes Recht der europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich verstoßen.

Einreichungformular
Kalkulationsformular

Rückfragen bitte an:
Tatjana Domany oder Franz Hergovich / Austrian Music Export
Tel +43(01) 710 6000 bzw. +43(01)52104.51
Email: domany@musicexport.at bzw. hergovich@musicexport.at