Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt für das Jahr 2023, anlässlich des 150. Geburtstags von Arnold Schönberg 2024, insgesamt drei Jubiläumsstipendien für musikalische Komposition aus. Einreichfrist: ab sofort bis 15. April 2023.
Im Zuge des Stipendiums soll ein kompositorisches Werk für Streichquartett mit der Dauer von ca. 12 Minuten erstellt werden.
Die drei Stipendien werden auf Empfehlung einer unabhängigen Jury Personen zuerkannt, die ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder bereits jahrelang kontinuierlich hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Weitere Kriterien im Rahmen der Jurybegutachtung sind: kompositorisches Können, stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential, hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen, sowie die Aufführbarkeit und der Rezeptionswert des Werkes. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Die Laufzeit jedes der mit EUR 1.500,00 monatlich dotierten Stipendien beträgt drei Monate.
Die geförderten Kompositionen sollten dem Arnold-Schönberg-Center spätestens bis Dezember 2023 zur Verfügung gestellt werden, da diese im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen im Jahr 2024 zur Uraufführung vorgesehen sind. Die ausgewählten Stipendiat:innen erklären sich dazu bereit, ihr im Rahmen des Stipendiums erstelltes Werk für Streichquartett mit der Dauer von ca. 12 Minuten ohne zusätzliches Honorar zur einmaligen Aufführung zu Verfügung zu stellen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ab sofort bis spätestens 15. April 2023 per E-Mail an folgende Adresse zu richten: mdk@bmkoes.gv.at
Es gilt das Datum des Einlangens per E-Mail. Das Bewerbungsschreiben ist mit dem Betreff „Arnold-Schönberg-Stipendium für Komposition 2023″ zu kennzeichnen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten:
- Ausgefülltes allgemeines Förderantragsformular mit Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung
➢ Unterzeichnung mit Handysignatur/Bürgerkarte
➢ oder postalische Zusendung des Förderantragsformulars mit eigenhändiger Originalunterschrift. - Kopie des aktuellen Meldezettels
- Eine übersichtliche Beschreibung des kompositorischen Vorhabens
- Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit
- Aktuelle Werkliste (bzw. Auswahl)
- Arbeitsproben: Partituren (PDF) bzw. Tonbeispiele in Form von Links zu im Internet verfügbarem Material
Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer:innen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin und unvollständige Bewerbungen können nicht für ein Stipendium berücksichtigt werden.
Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden spätestens drei Monate nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Ministeriums einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandene Arbeit und, falls möglich, Kopien des Werkes vorzulegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – im selben Zeitraum keine weiteren Stipendien des BMKÖS bezogen werden können. Personen, die im Jahr 2023 bereits ein Staatsstipendium für Komposition erhalten, sind demnach von der Bewerbung ausgeschlossen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich