Ausschreibung AIRStip 2020

Die STADT SALZBURG schreibt für 2020 erneut sechs Stipendien für Einzelkünstler*innen in Höhe von je € 1.500,– für einen AIR Aufenthalt der eigenen Wahl aus. Zweck des AIRStips ist es, Künstler*innen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, um im Ausland ein konkretes Projekt vorzubereiten oder in Kooperation mit einer Kunst- oder Kultureinrichtung zu realisieren und sich in einer kreativen Atmosphäre dem eigenen künstlerischen Schaffen widmen zu können oder sich zur Vertiefung des eigenen künstlerischen Profils fortzubilden.

Der Aufenthalt darf nicht in der Vergangenheit liegen oder bereits angetreten sein. Die gewählten Kooperationspartner im Ausland sollen über eine ausgewiesene Anbindung an die Kulturszene des jeweiligen Ortes verfügen. Dies können anerkannte und gemeinnützige Stiftungen, Kunst- und Kulturvereine, Literaturhäuser, Ateliers und Galerien, Theater und Tanzstudios oder Einrichtungen sein, deren Kunstbetrieb auch international tätig ist.

Der Aufenthalt soll dem/der Künstler*in dazu dienen, Kontakte aufzubauen oder zu vertiefen, bzw. ein konkretes Arbeitsprojekt umzusetzen. Der Aufenthalt als artist in residence muss selbst organisiert werden.

Auf die Ausschreibung können sich professionelle Künstler*innen mit ständigem Wohnsitz in der Stadt Salzburg oder starkem künstlerischen Bezug zur Stadt Salzburg bewerben, die

• im Ausland gemeinsam mit einem Kooperationspartner ein eigenes Projekt realisieren wollen
• Teil eines internationalen Kooperationsprojektes sind
• im Rahmen eines spartenspezifischen artists-in-residence program einen Arbeitsaufenthalt absolvieren möchten.

Für die Vergabe des AIRStips sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben im Ausland ausschlaggebend. Der Bewerbung sind daher sowohl Arbeitsproben als auch eine konkrete Projektbeschreibung, sowie ein Einladungsschreiben des internationalen Kooperationspartners beizufügen.

Nicht bewerben können sich

• Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung (2018 oder 2019) ein Arbeitsstipendium im Rahmen des AIR erhalten haben.
• Kunstschaffende, die bereits im Rahmen einer Jahressubvention durch die Stadt Salzburg gefördert werden.

Dem ausgefüllten Antragsblatt sind beizufügen (keine elektronischen Einreichungen)

• die künstlerische Vita (3-fach)
• Arbeitsproben (1-fach)
• Begründung der Bewerbung und Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (3-fach)
• Einladungsschreiben des intern. Kooperationspartners (1-fach)

Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten

Der/die Bewerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg – bei positiver Entscheidung – den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur-, und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung – zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.
Auf die damit im Zusammenhang stehende Datenschutzerklärung (www.stadt-salzburg.at/datenschutz) wird ausdrücklich verwiesen.

Einzureichen bei Abteilung Kultur, Bildung und Wissen, Mag.a Martina Greil, Mozartplatz 5, 5024 Salzburg

Einreichschluss (Datum des Poststempels) Montag, 20. Jänner 2020 mit dem Kennwort „AIRStip – alle Kunstsparten“

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums mittels Reisekosten-, Aufenthaltsund schriftlichem Arbeitsnachweis und einer Bestätigung durch den Kooperationspartner an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des AIRStips entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

Über die Auswahl der Auslandsstipendien entscheidet eine Jury. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Die Vergabe erfolgt nach Jurybeschluss durch die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg. Einsendungen nach dem genannten Einreichterminkönnen nicht berücksichtigt werden.

Das Auslandsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller*in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat oder der Auslandsaufenthalt nicht angetreten wurde. Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.

FORMULAR AIRStip 2020

Link:
Stadt Salzburg