Die Stadt Salzburg schreibt für 2018 sechs Stipendien für Einzelkünstler*innen in Höhe von je € 1.500,– für einen AIR Aufenthalt der eigenen Wahl aus. Zweck des AIRStips ist es, Künstler*innen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, um im Ausland ein konkretes Projekt vorzubereiten oder in Kooperation mit einer Kunst- oder Kultureinrichtung zu realisieren und sich in einer kreativen Atmosphäre dem eigenen künstlerischen Schaffen widmen zu können. Der Aufenthalt darf nicht in der Vergangenheit liegen oder bereits angetreten sein.
Die gewählten Kooperationspartner im Ausland sollen über eine ausgewiesene Anbindung an die Kulturszene des jeweiligen Ortes verfügen. Dies können anerkannte und gemeinnützige Stiftungen, Kunst- und Kulturvereine, Literaturhäuser, Ateliers und Galerien, Theater und Tanzstudios oder Einrichtungen sein, deren Kunstbetrieb auch international tätig ist. Der Aufenthalt soll dem*der Künstler*in dazu dienen, Kontakte aufzubauen oder zu vertiefen, bzw. ein konkretes Arbeitsprojekt umzusetzen. Der Aufenthalt als artist in residence muss vom*von dem*der Künstler*in selbst organisiert werden.
Auf die Ausschreibung können sich professionelle Künstler*innen mit ständigem Wohnsitz in der Stadt Salzburg oder starkem künstlerischen Bezug zur Stadt Salzburg bewerben, die
- im Ausland gemeinsam mit einem Kooperationspartner ein eigenes Projekt realisieren wollen
- Teil eines internationalen Kooperationsprojektes sind
- im Rahmen eines spartenspezifischen artists-in-residence program einen Arbeitsaufenthalt absolvieren möchten.
Für die Vergabe des AIRStips sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben im Ausland ausschlaggebend. Der Bewerbung sind daher sowohl Arbeitsproben als auch eine konkrete Projektbeschreibung, sowie ein Einladungsschreiben des internationalen Kooperationspartners beizufügen.
Nicht bewerben können sich
Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung (2016 oder 2017) ein Arbeitsstipendium im Rahmen des AIR erhalten haben.
Kunstschaffende, die bereits im Rahmen einer Jahressubvention durch die Stadt Salzburg gefördert werden.
Dem ausgefüllten Antragsblatt sind beizufügen (keine elektronischen Einreichungen)
- die künstlerische Vita (3-fach)
- Arbeitsproben (1-fach)
- Begründung der Bewerbung und Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (3-fach)
- Einladungsschreiben des intern. Kooperationspartners (1-fach)
Einzureichen bei Abteilung Kultur, Bildung und Wissen
Mag.a Martina Greil, Mozartplatz 5, 5024 Salzburg
Einreichschluss (Datum des Poststempels) Montag, 15. Jänner 2018
mit dem Kennwort „AIRStip – alle Kunstsparten“
Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums mittels Reisekosten-, Aufenthalts- und Arbeitsnachweis und einer Bestätigung durch den Kooperationspartner an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des AIRStips entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.
Über die Auswahl der Auslandsstipendien entscheidet eine Jury. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Die Vergabe erfolgt nach Jurybeschluss durch die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg. Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin können nicht berücksichtigt werden.
Das Auslandsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller/in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat. Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.