Arbeitsstipendien des Landes Burgenland für Junge Kunst 2021

Dem Land Burgenland ist es ein großes Anliegen, den künstlerischen Nachwuchs in besonderem Maße zu fördern. Mit der Vergabe von Arbeitsstipendien soll die künstlerische Entwicklung von jungen burgenländischen Künstlerinnen und Künstlern forciert und der Einstieg in das professionelle Kunstschaffen erleichtert werden.

Das Land Burgenland vergibt daher für ausgewählte Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Medienkunst, Musik, Literatur und Film Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 2.500,-. Junge Künstlerinnen und Künstler erhalten damit die Möglichkeit zur Vorbereitung, Konzeptualisierung beziehungsweise zur Realisierung von künstlerischen Projekten (Ausstellung, Buch, Theaterstück, Drehbuch, CD-Aufnahme …).
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrages über das geplante Vorhaben auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury.

Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Personen in künstlerischer Ausbildung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihr 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben oder im Burgenland aufgewachsen sind.

Anträge auf Arbeitsstipendien können laufend eingebracht werden. Die Vergabe der Arbeitsstipendien erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens auf Grundlage der Vorschläge einer unabhängigen Expertenjury. Es werden 20 Arbeitsstipendien vergeben.

Einreichformat:

Der formlose Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Aussagekräftige Projektbeschreibung
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Aktueller Meldezettel
  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) und Bankverbindung (IBAN, Bankinstitut)

Verwendungsnachweis:

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt durch Übermittlung einer umfangreichen Projektdokumentation (mind. drei A-4 Seiten). In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Es besteht kein individueller Anspruch auf die Gewährung eines Arbeitsstipendiums. Die Stipendien werden nach Maßgabe der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gewährt. Eine Ablehnung von Anträgen erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe des Grundes.
Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige/unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens.

Info:

Marion Nasztl
Telefon: 057-600/2347

FAQ zur Ausschreibung

Einreichung:

Mail: post.a7-kultur@bgld.gv.at

oder per Post an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft
Referat Kultur
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

 

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Link:
Land Burgenland/Kultur