an_TON_Linz

Die STADT LINZ schreibt das Förderprogramm an_TON_Linz, das im Hinblick auf das Brucknerjahr 2024 die innovative künstlerische Auseinandersetzung mit Anton Bruckner zum Ziel hat, mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 15.000,– aus.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

2024 feiert Linz und Oberösterreich den 200. Geburtstag Anton Bruckners. Dieses Jubiläum bietet Gelegenheit, sich intensiv mit Leben und Werk Bruckners auseinanderzusetzen. Daher wird ab 2021 unter dem Titel “an_TON_Linz” ein neues Sonderförderprogramm ausgeschrieben. Bruckner als international bekanntester Komponist mit Linz-Bezug und historische Zentralfigur des oberösterreichischen Musikschaffens ist dabei Ausgangspunkt für eine gegenwärtige innovative, künstlerische Auseinandersetzung rund um Themen und Fragestellungen, die sein Leben, Werk und Wirken betreffen.

Ziel ist es, für das Brucknerjahr 2024 aus den prämierten Einreichungen des neuen Sonderförderprogrammes Projektideen und -umsetzungen zu übernehmen, um eine starke Beteiligung der freien Linzer Kunst- und Kulturszene an diesem Jubiläumsjahr zu ermöglichen. Zudem wird das neue Sonderförderprogramm durch eine zeitgemäße und innovative Auseinandersetzung mit Leben und Werk Anton Bruckners die Modernität und das Visionäre seines Wirkens und Schaffens stärker in den Fokus rücken.

Dabei sollen folgende inhaltliche Schwerpunkte Berücksichtigung finden:

➝ Zeitgenössische Komposition und experimentelle elektroakustische Neudeutung

➝ Interdisziplinäre Kunstprojekte, Media Art und Performance

➝ Literarische Produktionen und audiovisuelle Projekte

➝ Wissenschaftliche Forschungsarbeiten und wissenschaftliche Publikationen

➝ Vermittlung und Lehre

Besonders gefördert werden Projekte mit interdisziplinärem und digitalem Schwerpunkt.
Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2022 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, Kulturvereine, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Pädagoginnen und Pädagogen und Kulturvermittlerinnen und -vermittler sind eingeladen, Projektideen einzureichen, die eine zeitgemäße Interpretation des musikalischen Schaffens, neue Haltungen und Herangehensweisen zu Bruckners Person und Werk sowie innovative Vermittlungsansätze formulieren und die Brucknerrezeption damit für die Zukunft aufbereiten.

Insbesondere sind im Kontext der UNESCO City of Media Arts auch Projektideen aus den Bereichen der Digitalen Kunst und Media Art erwünscht.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im November eine Reihung der positiv bewerteten „an_TON_Linz”-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Expertinnen- und Expertenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturszene

➝ Potenzial für Kooperationen im Rahmen des Brucknerjahres 2024

2.3. GESAMTDOTIERUNG

Mit der Gesamtsumme von Euro 15.000,– werden rund fünf eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro Einreicherin bzw. Einreicher kann grundsätzlich nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Programme etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 6. Mai 2021 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „an_TON_Linz“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Email: lkf.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Förderungsrichtlinien