Unter dem Motto „Ganz Österreich singt“ setzten die Volksschulen mit musikalischem Schwerpunkt an ihrem Aktionstag am 13. 11. 2019 auch heuer in ganz Österreich erneut ein Zeichen, um auf den Fortbestand der 430 Klassen mit musikalischem Schwerpunkt mit mehr als 8.500 Kindern aufmerksam zu machen. Seit langem werden musikbezogene bildungspolitische Aufgaben durch das Bildungsministerium nicht mehr wahrgenommen – mit dramatischen Folgen für das „Musikland Österreich“.
In den vergangenen 30 Jahren wurden Musikvolksschulen bzw. Volksschulen mit musikalischem Schwerpunkt als „Schulversuch“ im Bundesministerium gelistet. Vergangenes Jahr meldete das Bildungsministerium in einem Erlass das Aus dieser 30-jährigen „Probephase“, da der musikalische Schwerpunkt auch ohne Schulversuch im Rahmen der erweiterten Schulautonomie angeboten werden könne, was aber de facto zu empfindlichen Kürzungen in einigen Bundesländern geführt hat.
Um aber den Musikunterricht qualitativ und quantitativ in allen allgemeinbildenden Schulen, insbesondere in den Volksschulen weiterführen zu können, bedarf es formaler und rechtlicher Voraussetzungen für eine durchgängige und durchlässige musikalische Bildung. Diese sollen im österreichischen Bildungswesen fixiert sowie die Verankerung einer adäquaten musikalischen Ausbildung aller VolksschulpädagogInnen sichergestellt werden.
Acht Forderungen des Musiksektors an die künftige Regierung
Forderungen in den Bereichen Bildung, Musik/Medienstandort, Urheberrecht und kulturelle Vielfalt finden sich im aktuellen „Forderungskatalog des Musiksektors an die Bundesregierung“, der vom Österreichischen Musikrat gemeinsam mit dem mica – music information center austria erstellt wurde und von den Mitgliederorganisationen des ÖMR und dem Forum Musik unterstützt wird. Zentral für die Stärkung der Musikschaffenden und Musikverwerter wird eine künstlerInnenfreundliche Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie sein (Fair Pay).
AKTUELLE FORDERUNGEN DES ÖSTERREICHISCHEN MUSIKSEKTORS AN DIE KÜNFTIGE BUNDESREGIERUNG
Die Themen des Forderungskatalogs umfassen:
- Ministerium für Kunst und Kultur Einrichtung eines für Kunst und Kultur zuständigen Ministeriums
- Kulturelle Vielfalt Die UNESCO-Konventionen zur kulturellen Vielfalt und zum immateriellen Kulturerbe umsetzen
- Budget für Kunst und Kultur Das Budget für Kunst und Kultur erhöhen und jährlich valorisieren
- Musik und Bildung Qualitative und quantitative Sicherstellung des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen
- Urheberrecht und Internet Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie in Österreich um eine faire Abgeltung für Musikschaffende und ProduzentInnen zu erreichen, Stärkung des europäischen Urheberrechts
- Musikwirtschaft und Musikexport Höherdotierung des Österreichischen Musikfonds und von „Austrian Music Export“
- Medien/ORF Gewährleistung der Einhaltung des ORF-Gesetzes bezüglich des Kultur- bzw. Bildungsauftrags, Sicherung eines repräsentativen Anteils von Musikproduktionen aus Österreich
- Soziale Lage Soziale Lage der musikschaffenden UrheberInnen und InterpretInnen sowie der in der Musikbranche tätigen EPUs nachhaltig verbessern
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DER ÖSTERREICHISCHE MUSIKRAT
Der Österreichische Musikrat (ÖMR) ist die Dachorganisation der im Musikbereich tätigen Interessenvertretungen in Österreich. Insgesamt vertritt der ÖMR damit österreichweit die Interessen von mehr als 350.000 Musikschaffenden. Folgenden Themen stehen aktuell im Fokus: Umsetzung der European Agenda for Music, digitales Urheberrecht, soziale Lage der Musikschaffenden, musikalische Bildung, Kompositionspädagogik, Transparenz und Aufstockung öffentlicher und privater Förderungen im Bereich Musik, Etablierung eines Österreichischen Jazzpreises.
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Links:
Österreichischer Musikrat
Österreichische Musikvolksschulen