AKM und OESTIG richten Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende ein

Wien (OTS) – Die aktuellen und unbestritten notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gehen mit verheerenden Folgen für Musikschaffende einher: abgesagte Konzerte führen zu einem Tantiemenentgang für Interpret*innen und Urheber*innen, Auftrittshonorare werden nicht ausbezahlt, bereits getätigte Investitionen laufen ins Leere. Die vielfach prekäre Lage der Musikschaffenden wird durch diese Ausfälle weiter verschärft.

Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpretengesellschaft haben angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Einschränkungen im Kulturbetrieb beschlossen, ihren Mitgliedern rasch zu helfen und einen Kultur-Katastrophenfonds einzurichten.

Der Kultur-Katastrophenfonds von AKM & austro mechana in der Höhe von EUR 1.000.000 steht ausschließlich Musik-Urheber*innen zur Verfügung, die durch signifikanten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten und dadurch existentielle Probleme bekommen. Darüber hinaus dient er der Liquiditätssicherung, indem Überbrückungshilfen und Darlehen gewährt werden. Die Interpretengesellschaft OESTIG wird ihre noch zu beziffernden Mittel ebenfalls der Existenzsicherung der InterpretInnen widmen.

„Herausfordernde Zeiten brauchen konstruktive Lösungen. Mit dem Kultur-Katastrophenfonds wollen wir rasch und möglichst unbürokratisch jenen Musikschaffenden helfen, deren Existenzgrundlage durch das Coronavirus gefährdet ist“ erläutert AKM-Präsident Peter Vieweger die Beweggründe.

„Wir brauchen Musikerinnen und Musiker. Wenn die Musik nicht mehr erklingt, wird deutlich, was auf dem Spiel steht”, sagt Peter Paul Skrepek, Präsident der Interpretengesellschaft. „Wir leisten unseren Beitrag und vertrauen auf Unterstützung durch Bund und Länder.”

Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, ihrer Verpflichtung ebenfalls nachzukommen und dringend notwendige Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um das Überleben des vielfältigen Musik- und Kulturbetriebs in Österreich zu gewährleisten.

Der Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende wird aus Mitteln der sozialen und kulturellen Einrichtungen der Gesellschaften AKM, austro mechana und OESTIG (LSG-Interpreten), unter anderem der Speichermedienvergütung, gespeist. Die regulären Tantiemenauszahlungen werden davon nicht berührt.

Alle Details zur Einreichung eines Ansuchens auf Unterstützung werden in den nächsten Tagen auf den Websites der Gesellschaften veröffentlicht werden.

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AKM
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