Konzerte
Wissenswertes zum Themenbereich Live: Konzerte, Veranstaltungen, Konzertveranstalter und Booking-Agenturen. Konzerte als gutes Geschäft für Musikerinnen und Musiker? Konzerte selbst organisieren und veranstalten? Wann muss ich keine Aufführungslizenz zahlen? Wann braucht man eine Veranstaltungsstättenbewilligung? Welche Punkte sind in Deals mit Locations wichtig? Wo finde ich eine Liste mit Veranstaltungsorten, Locations und Venues in Österreich? Welche Festivals gibt es in Österreich? Wenn nach Durchsicht noch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.
Allgemeines zu Konzertveranstaltungen
Das Live-Geschäft wird seit dem Einbruch der Umsätze aus Tonträgerverkäufen immer wieder als wichtigste Einkommensquelle für Musikschaffende genannt. Vielfach wurde der Eindruck erweckt, die Einkünfte haben sich einfach verschoben – was man nicht mehr mit CD-Verkäufen verdient, wird durch den Konzert-Boom ausgeglichen. Nun, das mag für ein paar Mega-Acts auch stimmen, und deren Zahlen beeinflussen das Bild der gesamten Branche sicher maßgeblich, für den Großteil der Musikerinnen und Musikerinnen stimmt das aber leider nicht. Während die Gagen der Top-Acts in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, wodurch dann auch manche Ticketpreise zum Teil unglaubliche Höhen erreicht haben, sind die Gagen der kleineren Acts eher noch gesunken. Wie in anderen Bereichen auch, hat sich die Schere zwischen arm und reich auch im Live-Business leider vergrößert.
Zu befürchtende Einsparungen öffentlicher Gelder im Kulturbereich werden verstärkt dazu führen, dass die Festivals, die bisher noch die besten Gagen zahlen konnten, vor allem im Bereich Nischenmusik ums Überleben kämpfen müssen. Viele Newcomer-Bands erzählen sogar von Angeboten für Live Gigs, bei denen sie für ihren Auftritt bezahlen sollten (oder fixe Ticket-Kontingente abkaufen). Davon kann man echt nur abraten. Die Veranstalter, die solche Deals anbieten, haben mit Sicherheit nicht den Ruf, Talente zu entdecken. Ein Fachpublikum wird sich zu solchen Gigs also eher nicht verirren. Dann schon lieber selbst veranstalten.
Konzerte selbst veranstalten
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst mal können wir zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterscheiden. Als nicht öffentlich gelten (beispielhaft ist hier das Wiener Veranstaltungsgesetz zitiert) nur Veranstaltungen, die nicht allgemein zugänglich sind und an denen nicht mehr als maximal 20 Personen teilnehmen können (es geht nicht darum, wie viele dann tatsächlich kommen) und Familienfeiern (die Familie darf dann auch größer sein), bzw. „häusliche Veranstaltungen, die in bestimmungsgemäßer Verwendung einer privaten Wohnung stattfinden“.
Öffentliche, also solche, die allgemein zugänglich sind, werden wiederum in Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (z. B. Theater, Zirkus), Anmeldepflichtige Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Partys) und – diese Kategorie gibt es nur in Wien – Freie Veranstaltungen (z. B. Indoor-Konzerte, bei denen weniger als 200 Leute anwesend sind, Musikerinnen und Musiker bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mitgezählt, Musizieren in Gastgewerbebetrieben, und Buschenschenken) unterteilt. Die Anmeldepflichtigen Veranstaltungen sind in der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Magistrat, in der die Veranstaltung stattfindet, anzumelden – im Falle einer Veranstaltung, die sich über das Gemeindegebiet hinaus erstreckt, bzw. die überregionale Bedeutung hat, ist die Bezirkshauptmannschaft dafür zuständig.
Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an (z. B. Bundesgebühren, Landesverwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren). Im Falle einer Freien Veranstaltung in Wien erspart man sich die Anmeldung bei der MA36, die Veranstaltung könnte aber bei Auftreten von Missständen mit Auflagen versehen werden oder in letzter Konsequenz auch untersagt werden.
Veranstaltung bei der AKM anmelden
Jede öffentliche Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird, muss von der Veranstalterin bzw. vom Veranstalter vor Stattfinden bei der AKM angemeldet werden. Da geht es jetzt nicht um die behördliche Anmeldung, sondern um das Erwerben einer Aufführungslizenz, also einer Genehmigung, urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufzuführen. Für diese Lizenz zahlt man Gebühren, die von der AKM gemäß ihren Tarifregelungen errechnet werden. Grundsätzlich wird diese Gebühr nach Fassungsraum der Location (nicht nach der tatsächlichen Besucherzahl) und dem durchschnittlichen Eintrittspreis berechnet. Man kann auch vor dem Konzert eine Berechnung nach Einnahmen vereinbaren (Abwarten wie viele Leute kommen und was günstiger kommt, ist also nicht möglich), dafür muss man bis 14 Tage nach dem Konzert eine detaillierte, nachvollziehbare Abrechnung der Einnahmen vorlegen können. Der Tarif beträgt dann 10% der Bruttoeinnahmen für Konzerte und 14% für Tanzveranstaltungen.
Die Anmeldung kann man einfach über die Website der AKM abwickeln. Für Mitglieder des Veranstalterverbandes Österreich (VVAT) gibt es günstigere Konditionen.
Eigene und freie Werke
Wenn die Werke nicht mehr geschützt sind, also alle Urheberinnen und Urheber aller gespielten Songs länger als 70 Jahre tot sind. Oder wenn nur Werke gespielt werden, die unter freien Lizenzen stehen (z. B. Creative Commons), deren Urheberin oder Urheber nicht Mitglied der AKM oder einer Verwertungsgesellschaft im Ausland sind und auch keine Verlagsverträge für diese Werke abgeschlossen haben. Das wird nicht allzu häufig vorkommen. Ein realistischer Fall ist aber, dass man nur eigene Werke spielt (also auch keine Coverversionen, Bearbeitungen, Arrangements fremder Songs) und selbst nicht Mitglied der AKM oder einer Verwertungsgesellschaft im Ausland ist und auch keine Verlagsverträge für diese Werke abgeschlossen hat. Selbst dann muss man zwar das Konzert bei der AKM anmelden, am besten bereits mit einem entsprechenden Vermerk und mit einer Set-Liste des Programms zur Überprüfung, zahlt aber nichts für die Lizenz.
Off Locations
Möchte ich mein Konzert an einem Ort veranstalten, der sonst nicht als Veranstaltungsort dient, ist das mit großem organisatorischen Aufwand verbunden. Da wird dann vermutlich keine Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegen, ich werde sie also einholen müssen, da kann es von Fragen der Sicherheit, Vorschriften für Lüftung oder Toiletten bis zu Verkehrswegen und Wandbeläge gehen. Wenn ich auch Getränke ausschenken möchte (empfehlenswert, das Publikum urteilt dann meist milder), auch noch eine Betriebsstättenbewilligung und eine Gewerbeberechtigung.
Etwas einfacher wird es, wenn man sich eine Location sucht, für die diese Bewilligungen bereits vorliegen. In dem Fall sollte man die Betreiber der Location auch fragen, ob sie vielleicht einen Pauschalvertrag für Livemusik mit der AKM abgeschlossen haben, dann erspart man sich auch diese Anmeldung.
Vorverkauf
Vorverkauf macht Sinn, um den zu erwartenden Publikumsandrang besser abschätzen zu können, und die Einnahmen sind etwas weniger abhängig von kurzfristigen Launen des Publikums und dem Wetter. Für kleinere Konzerte ist Vorverkauf zwar sicher nicht unbedingt notwendig, ist aber zumindest in Wien und Umgebung und für jugendrelevante Konzerte über das kostenlose Vorverkaufsservice der wienXtra-jugendinfo ohne großen Aufwand und vertragliche Bindung möglich. Die großen Vorverkaufsanbieter in Österreich (z. B. Oeticket, NTRY, Ticketonline, diverse Banken) arbeiten in der Regel nur mit professionellen Veranstalterinnen und Veranstaltern zusammen.
Ticketing ist international ein großes Geschäft, das den Live-Musikmarkt maßgeblich beeinflusst hat – wer sich dazu ausführlicher informieren möchte, dem seien diese interessanten Artikel in Peter Tschmucks Musikwirtschaftsforschungsblog empfohlen.
Deals mit Locations
Hat eine Location eine Veranstaltungsstättenbewilligung, muss ich als Veranstalter die Veranstaltung also noch behördlich und bei der AKM anmelden und sollte mit den Betreibern der Location einige Punkte regeln (unbedingt schriftlich, z.B. in einem von beiden Seiten bestätigten E-Mail):
- Kosten (z. B. Raummiete, Endreinigung, Personal)
- Technische Voraussetzungen und Equipment
- Personal (Licht- und Tontechnik, Stagehands, Securities etc.)
- Zeitplan (Aufbau, Soundcheck, Konzertbeginn, Sperrstunde etc.)
- Ausschank/Bar
- Vorverkauf und Abendkassa
- Konzertankündigung (Programmfolder, Poster, Flyer etc.)
In diesen Deals sind alle Varianten denkbar, üblich ist z. B., dass die Veranstalterin bzw. der Veranstalter Miete für die Location zahlt und sich die Einnahmen vom Eintritt behält, die Location die Einnahmen der Bar bekommt und dafür aber auch Kosten für Personal und Reinigung (mit)trägt.
Weiterführende Informationen und Downloads
Open Air Guide der Vienna Club Commission (VCC)
In Wien gilt seit 01.12.2020 ein neues Veranstaltungsgesetzt. Informationen dazu findet man in der Veranstaltungsstättenrichtlinie der MA36 und im Leitfaden: Neues Wiener Veranstaltungsgesetz der Vienna Club Commission.
Open Air Guide
Nachhaltigkeit und ökologisches Veranstalten
Auf der Seite der VCC finden sich Informationen, Links und Checklisten zum Themenbereich “Grünes Veranstalten”.
Nachhaltigkeit, Öko-Events
Kulturinfoservice der IG Kultur Wien
Infos zu den Broschüren
Kultur veranstalten in Wien (PDF)
Kulturverein gründen und betreiben (PDF)
Kunst und Kultur finanzieren (PDF)
Veranstalterinnen, Veranstalter und Booking-Agenturen
Wissenswertes zum Thema Konzertveranstalter und Booking-Agenturen: Welche Pflichten hat eine Veranstalterin bzw. ein Veranstalter? Wie finde ich eine geeignete Booking-Agentur?
Pflichten von Veranstalterinnen und Veranstaltern
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und technischer Vorgaben. Er haftet für die Sicherheit von Besucherinnen und Besucher, Musikerinnen und Musiker, das Equipment und für die finanzielle Abwicklung. Einige dieser Punkte sind im Veranstaltungsgesetz geregelt, das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Darin steht etwa, wie lange die Veranstaltung dauern darf, wie laut sie sein darf (ab wann Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden muss), wie die medizinische Versorgung geregelt sein muss und vieles mehr.
Ein weiteres Gesetz, für dessen Einhaltung Veranstalter verantwortlich sind, ist das Jugendschutzgesetz. Auch hier gibt es in jedem Bundesland andere Bestimmungen. Für Konzert-Veranstalter sind vor allem die Fragen relevant, wie lange Jugendliche abends wegbleiben dürfen und ab welchem Alter sie Alkohol trinken oder rauchen dürfen. Informationen und Beratung zum Thema Jugendschutz kann man bei den Jugendinfos der jeweiligen Bundesländer bekommen, auf der Website der wienXtra Jugendinfo etwa kann man sich das Wiener Jugendschutzgesetz downloaden. Auf der Rechtsinformationsseite des Bundeskanzleramts sind sämtliche österreichischen Rechtstexte zu finden – hier findet man auch die Veranstaltungsgesetze aller Bundesländer. Und auf oesterreich.gv.at sind Informationen zum Thema Veranstaltungsgenehmigung und Online-Formulare übersichtlich aufbereitet.
Deals mit Veranstalterinnen und Veranstaltern
Trete ich nicht selbst als Veranstalterin oder Veranstalter auf, muss ich mich um viele Dinge nicht selbst kümmern. Auf keinen Fall sollte ich aber auf eine Vereinbarung verzichten, in der einige Dinge geregelt sind:
- Daten der Location: Ort, Kontaktperson + Mobilnummer.
- Zeitplan: Datum der Veranstaltung, Aufbau, Soundcheck, Publikumseinlass, Konzertbeginn und eventuell minimale bzw. maximale Dauer.
- Honorar: Höhe der Fixgage oder Regelung über Beteiligung an den Einnahmen, oder auch Beteiligung nach Break Even, also ab dem Zeitpunkt, an dem die anfallenden Kosten eingespielt wurden. Üblich ist auch eine Mischform, also z. B. Fixgage plus Beteiligung nach Break Even. Auch wann die Gage ausgezahlt wird, ist zu vereinbaren – eventuell auch Vorauszahlungen.
- Unterkunft: wer bucht und bezahlt sie, Anschrift, Telefonnummer & Wegbeschreibung.
- Transport und Reisekosten: Organisation und Bezahlung, lokale Transporte.
- Backstage/Verpflegung/Catering: Getränke, Essen, Handtücher etc. in Garderobe, Abendessen oder Buy-Out – diese Punkte werden oft auch in einem eigenem „Hospitality-Rider“ festgehalten.
- Technik : „Technical Rider“ und „Light Rider“, in denen die Musikerinnen und Musiker ihre technischen Anforderungen mitteilen und technisches Personal, also Ton- und Licht-Techniker, Stagehands.
- Promotion/Werbung: Veranstalterinnen und Veranstalter sollten Info-Material, Fotos und wenn möglich auch Promo-CDs zur Verfügung gestellt bekommen, es sollte geklärt werden, wer welchen Teil der Promoarbeit übernimmt.
- Schadenersatz/Absage: Regelung für Absagen durch Krankheit, höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie etc.) und Haftungsregelung für schuldhaft verursachte Absage oder Schäden.
- Exklusivität: oftmals wird festgelegt, dass kein zusätzliches Konzert im näheren Umkreis des Veranstaltungsorts innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden darf.
- Aufzeichnungen: einem Live-Mitschnitt (Audio und/oder Video) zu Informations- und Dokumentationszwecken kann innerhalb der Konzertvereinbarung zugestimmt werden. Für den Fall einer kommerziellen Verwertung empfiehlt sich eine getrennte Vereinbarung.
- Merchandise: der Verkauf von Tonträgern, T-Shirts, Postern etc. sollte vom Veranstalter gestattet werden und ein geeigneter Platz zur Verfügung gestellt werden.
- Gästeliste: wie viele Freunde und Freundinnen darf man maximal gratis zum Konzert einladen.
Viele dieser Vereinbarungen – vor allem die Konditionen der Gagen-Deals – hängen natürlich vom Bekanntheitsgrad des Acts ab und auch davon, wie viel der Veranstalter in das Konzert investiert. Im Falle von Support-Deals, also Auftritten im Vorprogramm von bekannten Bands, sind die Konditionen meist noch viel schlechter als üblich. Das könnte so weit gehen, dass es gar keine Gage gibt, oder sogar für den Auftritt bezahlt werden soll. Bekommt man durch so einen Gig eine realistische Chance ein großes Publikum zu erreichen, welches einen potenziell gut findet, kann man ja durchaus mal von seinen herkömmlichen Gagenvorstellungen abweichen. Man sollte aber immer bedenken, dass man auch eine Leistung erbringt, die einen Wert hat, und sich nicht ausnützen lassen.
Bei einem Konzert in meiner Heimatstadt werden manche dieser Punkte natürlich keiner Regelung bedürfen, selbst dann empfiehlt sich aber eine schriftliche Vereinbarung, man kann sich dadurch unnötige Diskussionen und Streitigkeiten ersparen. Es ist in dieser Branche Gang und gäbe, dass Live-Deals mündlich geschlossen werden, und auch diese Vereinbarungen sind natürlich rechtsgültig, allerdings sind die Inhalte der Vereinbarung dann schwer bis unmöglich nachzuweisen…
Kostenlose Musterverträge für solche Vereinbarungen finden sich auf der mica-Website unter den Musterverträgen. Diese dürfen für persönliche Zwecke auch verändert und adaptiert werden, bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Gebucht werden über Booking-Agenturen
Professionelle Agenturen, die sich darum kümmern, für die Acts, mit denen sie arbeiten, Konzerte und Tourneen zu buchen, schließen direkt mit der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter die Deals ab und werden dafür an der Künstlergage beteiligt – üblicherweise mit 15-25% der Nettogage. Als Band hat man die Möglichkeit exklusiv oder nicht exklusiv mit einer Agentur zu arbeiten.
Exklusiv heißt, dass alle Konzerte (territoriale Einschränkungen sind hier möglich) über diese Agentur gebucht werden müssen, auch solche, die man vielleicht selbst aufgestellt hat. Dafür bemüht sich die Agentur natürlich am meisten für die Bands, mit denen sie exklusiv arbeiten kann.
Nicht exklusiv hat den Vorteil, dass die Band mit mehreren Agenturen arbeiten kann und nur dann Agenturen an der Gage beteiligen muss, wenn diese auch aktiv die Konzerte gecheckt haben. Dafür wird keine der Agenturen diese Band prioritär behandeln, wenn sie andere Bands exklusiv vertritt.
Eine gute Booking-Agentur, also eine mit vielen nationalen und internationalen Kontakten ist als Newcomer schwer zu finden. Vorsicht ist geboten, wenn Agenturen oder Managerinnen und Manager noch völlig unbekannte Bands unter Vertrag nehmen wollen. Oftmals spekulieren die Agenturen mit der Unerfahrenheit der Bands, binden diese exklusiv an sich und sind eher darauf aus, an Einnahmen möglichst vieler Acts mitzuschneiden, ohne selbst allzu aktiv zu werden. Natürlich werden manchmal auch ganz junge Bands entdeckt, weil sie so vielversprechend sind, aber das kommt eher selten vor.
Bei der Auswahl einer Booking-Agentur sollte man darauf achten, mit wem die Agentur sonst noch arbeitet (“Artist Roster”), wie ihr Auftritt nach außen ist (Website, Kommunikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) und ob bzw. wie sie international vernetzt ist. Dabei gilt es nicht unbedingt, nach der tollsten Agentur zu suchen, die mit allen Stars weltweit arbeitet, sondern eine zu finden, die zu mir passt und für mich was weiterbringen kann.
Kontaktlisten
Steuern im Livebereich
Wissenswertes zum Thema Steuern: Welche Steuern fallen bei Konzerten und im Live-Geschäft an? Was versteht man unter Ausländersteuer? Wer zahlt die Vergnügungssteuer? Wenn nach Durchsicht noch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.
Allgemeines zu Steuerfragen
Steuerfragen sind zum Teil äußerst kompliziert und können hier nur überblicksmäßig behandelt werden. Ausführliche Informationen sollte man bei einer Steuerberatung oder dem Finanzamt erfragen, vor allem, wenn man regelmäßige bzw. größere Einnahmen aus Konzerten hat.
Einkommenssteuer
Verdiene ich als Musikerin oder Musiker eine Konzertgage, muss ich diese als selbstständige Einnahme versteuern. Es gibt aber so genannte „Freigrenzen“. Bleibt man in einem Kalenderjahr darunter, muss man keine Einkommenssteuer zahlen. Falls man selbstständige Einkünfte hat, kann es bei Überschreiten bestimmter Versicherungsgrenzen auch zu einer Versicherungspflicht kommen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird auf Dienstleistungen und Waren erhoben und betrifft somit den Verkauf von CDs oder Merchandise, den Verkauf von Konzertkarten und auch die Gage von Musikerinnen und Musikern. Man kann als Musikerin von der Umsatzsteuer befreit werden, z. B. durch die „Kleinunternehmer-Regelung“, die bei einem Gesamtumsatz im Kalenderjahr von derzeit unter € 35.000.- netto gilt. Genaue Informationen dazu findet man auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird auf bestimmte Unterhaltungsangebote erhoben, meist auf Veranstaltungen mit “Publikumstanz“ und beim Betrieb von Spiel- und “Musikautomaten“. Diese Steuer ist in unterschiedlichen Gesetzen der einzelnen Bundesländer verschieden geregelt und ist bei den Gemeinden zu bezahlen.
Ausländersteuer
Für diese Abgabe hat sich nicht nur eine sympathische Umgangs-Bezeichnung gefunden (im Gesetz ist das unter “Sonderfall des Abzugsverfahrens für bestimmte beschränkt Steuerpflichtige“ geregelt), sie ist durch viele Ausnahmen auch sehr kompliziert, da Österreich mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, die diesbezüglich Einschränkungen vorsehen. Im Prinzip geht es darum, dass der Auftraggeber, der die Gage zahlt (z. B. die Veranstalterin oder der Veranstalter, eventuell Bandleader, der die Gage für die anderen Musikerinnen und Musiker kassiert), dazu verpflichtet ist, eine Steuer in Höhe von 20% auf alle Ausgaben (Gage, Unterkunft, Reisekosten) für die Musikerinnen und Musiker, die nicht in Österreich steuerpflichtig sind, an sein Finanzamt zu zahlen. Dafür muss die Gage dann nicht noch mal im Heimatland der Musikerin bzw. des Musikers versteuert werden. Das gilt auch umgekehrt, wenn Österreicher im Ausland spielen. Wichtig ist dabei, dass diese Abgabe auf der Honorarnote vermerkt ist, damit man die Gage nicht noch einmal in Österreich versteuern muss.
Bei Konzerten im Ausland kann man auch noch mit einer weiteren Besonderheit konfrontiert werden: in einzelnen Ländern (z. B. Italien, Spanien, Frankreich) wird das Formular A1 verlangt, damit die Veranstalterin bzw. der Veranstalter keine Versicherungsabgabe für die ausländischen Musikerinnen und Musiker zahlen muss. Um dieses Formular vorlegen zu können, müsste man bei der SVS versichert sein. Alternativ wird der Betrag oftmals von der Gage abgezogen.
Veranstaltungsorte & Festivals
Veranstaltungsorte nach Bundesländern
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien
Festivals nach Bundesländern
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien
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Letzte Aktualisierung am 08.07.2024 (PDF)
(PDF) LIVE! Konzerte spielen und veranstalten
Diese Broschüre bietet einen Einstieg in Fragen des Live-Geschäfts und wurde von wienXtra-Jugendinfo in Kooperation mit mica – music austria erarbeitet. Auf Wunsch schicken wir die Broschüre gerne per Post zu.