Die Beiratssitzungen des SKE-Fonds der AUSTRO MECHANA, in deren Rahmen über die Fördervergabe entschieden wird, müssen vorerst verschoben werden. Grund dafür ist das derzeit laufende Gerichtsverfahren der AUSTRO MECHANA gegen AMAZON. Trotz der Verschiebungen ist es aber – wie der SKE-Fonds betont – weiterhin möglich, Anträge zu stellen. Markus Lidauer vom SKE-Fonds erläutert folgend die aktuelle Situation.
Anträge an die SKE können aktuell nicht (gültig positiv) entschieden werden. Grund dafür ist ein Gerichtsverfahren der austro mechana gegen den Konzern Amazon. Dieses Verfahren muss zuerst vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgeschlossen werden.
Ablauf in den SKE:
- Die SKE nehmen Anträge weiterhin entgegen und legen sie den SKE Förderbeiräten zur internen Vorentscheidung vor!
- Absagen dürfen die SKE sofort kommunizieren, Zusagen nicht. Die erfolgen erst nach einem positiven Entscheid des OGH.
- Sobald das Verfahren zu Gunsten der Kunstschaffenden und der austro mechana abgeschlossen ist, können die SKE Zusagen wie bisher verschicken. Förderungen werden dann natürlich auch im Nachhinein ausbezahlt.
- Es steht Ihnen frei, inzwischen das Logo SKE zu verwenden (www.ske-fonds.at/logo).
Zum Hintergrund und Verständnis muss vorab klar sein, die SKE existieren nur und finanzieren sich ausschließlich durch die Vergütung für privates Kopieren (=Speichermedienvergütung, vorher Leerkassettenvergütung). Die austro mechana muss diese Vergütung zentral für alle Kunstsparten einheben, die Situation stellt sich nun wie folgt dar:
1 – Um die Rechte aller KünstlerInnen auf Vergütung für privates Kopieren in Österreich durchzusetzen, musste die austro mechana den Konzern Amazon klagen, der diese Ansprüche generell nicht bezahlen will. Diese Klage war für fast alle europäischen Länder von großer Relevanz, zumal sie bis vor den Europäischen Gerichtshof geführt wurde und somit in Folge viele europäischen Systeme betreffen könnte. Der EuGH hat 2013 die Rechtmäßigkeit des Systems der austro mechana grundsätzlich bestätigt, aber von einigen Voraussetzungen abhängig gemacht, die noch von den nationalen Gerichten zu klären seien.
2 – Diese Kriterien hat Amazon aufgegriffen und attackiert nun im fortgesetzten nationalen Verfahren die Rechtmäßigkeit und überhaupt den Anspruch von Kunstschaffenden auf Privatkopiervergütung. Amazon meint, bisher seien europäische Systeme – wie auch jenes der SKE – von Gesetzes wegen darauf ausgerichtet, die ‘Mitglieder’ der jeweiligen Gesellschaft zu unterstützen. Diese Kulturförderung im allerweitesten Sinne auch regionaler oder ‘heimischer’ KünstlerInnen (obwohl nie an eine Staatsbürgerschaft gebunden und aus einer Vergütung, die den UrheberInnen jedenfalls gebührt!) könnte diskriminierend sein, meint Amazon. Das Handelsgericht Wien hat dem Standpunkt Amazons – unerwartet – Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Wien hat jüngst diese Entscheidung im Berufungsverfahren bestätigt.
3 – Die endgültige Klärung in Österreich erfolgt nun durch den Obersten Gerichtshof (OGH). Wann dies geschieht, liegt an ihm und ist nicht bekannt. Wir erhoffen eine Entscheidung bis zum Herbst oder Winter 2016. Bis dahin bleibt streng genommen unklar, ob die Vergütung für alle Kunstschaffenden rechtskonform eingehoben wurde oder nicht. Daran schließt sich die Frage, ob die austro mechana diese Gelder überhaupt verteilen darf, sei es individuell oder über die SKE. Wir sind überzeugt, dass dem so ist.
4 – Dennoch ist die austro mechana rechtlich gezwungen, aus unternehmerischer Sorgfalt und Vorsicht aktuell mit einem Stopp aller neuen Zahlungen aus der Speichermedienvergütung zu reagieren. Beirat und Generalversammlung der austro mechana haben beschlossen, dass die SKE bis zur Entscheidung des OGH keine neuen Förderzusagen geben dürfen.
Die SKE bedauern diese erzwungene Unterbrechung und alle damit verbundenen Verzögerungen außerordentlich.
Markus Lidauer
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SKE Fonds